Während der Weimarer Republik wurden sie bei den bürgerkriegsartigen Straßenkämpfen von den Schutz- bzw. Ordnungspolizeien der Bundesstaaten eingesetzt, so 1923 im Hamburger Aufstand: Die Rede ist von Sonderwagen (SW).
Die heutigen Sonderwagen werden in erster Linie von den Bereitschaftspolizeien der Länder und von der Bundespolizei verwendet und kommen bei Demonstrationen, Katastrophen und Amoklagen zum Einsatz.
Neben einer leichten Panzerung verfügen sie über die Möglichkeit, ein Maschinengewehr sowie Zusatzgeräte wie Räumschilde anzubringen.
Die Sonderwagen-Trupps sollen Polizeibeamte z. B. beim Einsatz gegen bewaffnete und gewalttätige Störer geschützt heranführen können. Sie sollen gefährdete Personen und Sachen schützen. Sie sollen Verletzte geschützt retten. Sie sollen Absperrungen verstärken und Hindernisse überwinden oder räumen. Sie werden zum Objekt- und Raumschutz eingesetzt. Bei Katastrophen können sie in strahlendem, verseuchtem oder vergiftetem Gelände explosive und sonstige gefährliche Stoffe auffinden und transportieren.
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