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Alte Technik: Verkaufen, verschenken oder recyceln - Lauterbacher Anzeiger

Neu ist immer besser? Aber wohin mit dem alten Smartphone, der alten Spielkonsole oder anderen technischen Geräten? Verkaufen? Verschenken? Entsorgen? Viele Wege führen zum Ziel.

Neues Handy? Die Verbraucherzentrale NRW rät, das alte Gerät nicht einfach in der Schublade verschwinden zu lassen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn (Bild: dpa) Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

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Düsseldorf - Mehr Leistung, schickere Optik, bessere Konnektivität: Es gibt viele Gründe, sich neue technische Geräte anzuschaffen. Und in den meisten Fällen werden die Altgeräte dann nicht mehr gebraucht. Doch wohin damit? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZNRW) gibt Tipps.

In Elektrogeräten stecken viele wertvolle Rohstoffe. Deswegen führt man sie besser dem Recycling zu, so die VZNRW. Oder man verkauft sie weiter. Gebrauchten Smartphones, Konsolen oder Notebooks lassen sich leicht über gängige Onlinedienste veräußern. Manche Hersteller und Händler nehmen auch Altgeräte in Zahlung oder entsorgen sie immerhin.

Ob nun für Geld oder für ein gutes Gefühl

Wer nicht auf das Geld des Verkaufs angewiesen ist und stattdessen lieber etwas Gutes mit seinem Oldie machen möchte, kann Laptop, Computer oder Tablet auch verschenken. Die VZ verweist auf Institutionen wie « Hey, Alter!» oder « Labdoo.org». Diese machen Altgeräte technisch wieder flott und geben sie an Schülerinnen und Schüler weiter, die bis dahin nur eingeschränkt an Distanzunterricht und E-Learning teilnehmen konnten.

Ist das Altgerät nicht mehr zu gebrauchen, kann es in allen Elektrogeschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern zurückgegeben werden. Die Kantenlänge des Geräts darf dabei nicht mehr als 25 Zentimeter betragen. Größere Geräte muss der Händler nur bei einem Neukauf der gleichen Kategorie kostenfrei zurücknehmen. Das gilt auch beim Onlinehandel.

Aber ob nun verkauft, verschenkt oder entsorgt: Vor der Abgabe werden besser persönliche Daten vom Gerät gelöscht. Die Zurücksetzen-Funktion auf die Werkseinstellungen reicht dafür nicht immer aus. Detaillierte Informationen zur fachgerechten Datenvernichtung gibt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website.

© dpa-infocom, dpa:211201-99-213219/2

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